Fahrschule Greitemeyer
 

Hier sind alle Klassen aufgelistet, die bei uns ausgebildet werden. Beachten Sie, dass sämtliche Klassen auch mit einem Automatikfahrzeug erlernt werden können. Desweiteren bieten wir Auffrischungsfahrten an.

Klasse B

  • Art: Kleinkraftwagen bis 3,5 t bis 8 Sitzplätzen
  • Anhänger: bis 750 kg oder Anhänger dessen zulässige Gesamtmasse nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
  • Eingeschlossene Klassen: L, M, S
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Mindestalter: 18 Jahre oder mit einer Begleitperson schon ab 17 Jahren

Klasse BE

  • Art: Anhänger über 750 kg zG wenn die zulässige Gesamtgröße größer ist als dieLeermasse des PKW; Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse nicht größer ist als die Leermasse des PKW aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und PKW größer ist als 3,5 t
  • Vorbesitz: B
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung
  • Mindestalter: 18 Jahre oder mit einer Begleitperson schon ab 17 Jahren

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie diesen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der beschriebenen Anhänger ziehen wollen.Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Klasse M

  • Art: Zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor bis maximal 45 km/h und einem Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A

  • Art: Mittelschwere Krafträder bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
  • Eingeschlossene Klassen: A1, M
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
  • Mindestalter: 18

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

Klasse A(U)

  • Art: Schwere Krafträder über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW
  • Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
  • Mindestalter: 25

Klasse A1

  • Art: Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
  • Eingeschlossene Klassen: M
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
  • Mindestalter: 16 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.

Klasse L

  • Art: Traktoren bis 32 km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h); Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h auch mit Anhänger; Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger
  • Ausbildung: Theorie
  • Prüfung: Theorieprüfung
  • Mindestalter: 16 Jahre

Mofa

  • Art: Mofa bis maximal 25 km/h, einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung
  • Mindestalter: 15 Jahre
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